Das Brandschutzgesetz des Kantons Aargau bezweckt den Schutz von Personen, Tieren und Sachen gegen Brand – und Explosionsschäden.
Jeder Umbau/Neubau/Sanierung von Gebäuden und Wärmetechnischen Anlagen bedarf einer kantonalen oder kommunalen Brandschutzbewilligung. Diese wird bei Neubauten im Rahmen der Baubewilligung erteilt. Die Fertigstellung ist dem zuständigen Brandschutzbeauftragten zu melden, damit die Freigabe erfolgen kann.
Durch langjährige Erfahrung und regelmässige Weiterbildungen sind wir bestens gerüstet, um Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie fachmännisch und kompetent zu beraten.
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Als Brandschutzbeauftragter der Gemeinden Zofingen, Uerkheim und Safenwil, ist es uns ein persönliches Anliegen Sie gegen Brandschäden zu schützen. Wir erstellen für die Gemeinden die kommunale Brandschutzbewilligung im Rahmen des Baugesuches.
Durch langjährige Erfahrung und regelmässige Weiterbildungen sind wir bestens gerüstet, um Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie fachmännisch und kompetent zu beraten.