Die amtliche Feuerungskontrolle (Abgasmessung) an Ölfeuerungen muss alle 2 Jahre und an Gasfeuerungen alle 4 Jahre durchgeführt werden.
Mehr über die Weisung zur Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW in den Gemeinden des Kantons Aargau erfahren Sie hier...
In den unten aufgeführten Gemeinden sind wir für die amtliche Feuerungskontrolle sowie die Koordinationsstelle zuständig. Die Messung muss innerhalb des zugeteilten Kalenderjahres durchgeführt werden.
Messungen pro Gemeinde und Jahr
Gemeinde | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
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Zofingen Ost (Bahnlinie trennt) | Oel und Gas | X | Oel | X | Oel und Gas |
Zofingen West (Bahnlinie trennt) | X | Oel und Gas | X | Oel | X |
Mühlethal | Oel und Gas | X | Oel | X | Oel und Gas |
Safenwil Nord (Autobahn trennt) | X | Oel und Gas | X | Oel | X |
Safenwil Süd (Autobahn trennt) | Oel und Gas | X | Oel | X | Oel und Gas |
Uerkheim | X | Oel und Gas | X | Oel | X |
Per 01.01.2009 wurde im Kanton Aargau die visuelle Holzfeuerungskontrolle eingeführt. Sie soll dazu beitragen, dass die häufig massiven Rauch- und Geruchsbelästigungen reduziert werden.
Bei regelmässig genutzten Holzfeuerungen bis 70 kW erfolgt diese Kontrolle alle 2 Jahre zusammen mit der Reinigung der Anlage. Dabei steht insbesondere die Bedienung der Anlage im Vordergrund. Im Weiteren wird bei Bedarf das Holzlager kontrolliert und die Feuchtigkeit des Brennholzes gemessen. Denn wer richtig feuert, verwendet trockenes und nur naturbelassenes Holz. Dies garantiert eine optimale Verbrennung und minimaler Schadstoffausstoss.
Amt für Umwelt Aargau (DBVU)
Informationen Oel-, Gas-, Holzfeuerungen (BAFU)
Vollzugshilfe Reklamationen und Immissionsklagen